Diese Bestattungsart setzt eine Feuerbestattung voraus.
Bei der Diamantbestattung wird ein Teil der Asche des Verstorbenen und / oder ein Teil seiner Haare in einen Diamanten umgewandelt. Da die Asche eines Verstorbenen in Deutschland bestattungspflichtig ist, müsste nach aktueller Gesetzeslage auch der Diamant beigesetzt werden. Auch eine Ascheteilung ist nach den aktuell geltenden Bestattungsgesetzen der Länder nicht erlaubt.
Eine Diamantbestattung kann nur durchgeführt werden, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten selbst verfügt hat.
Die Diamantbestattung wird derzeit nur in der Schweiz durchgeführt.
Wir helfen Ihnen gerne, eine Diamantbestattung als bleibende Erinnerung an einen geliebten Menschen umzusetzen – sprechen Sie uns an.